Archiv | Februar, 2018

70 Jahre tot und noch immer nicht urheberrechtsfrei: Karl Valentin

9 Feb
Freude im Regen

Karl Valentin habe ich erst kürzlich für mich entdeckt. Viele seiner Sprüche finde ich passend für einige meiner Lebenssituationen. Zu diesem Foto fällt mir einer mit Regen und Freude ein. Nur im Original zitieren, das lasse ich auf dem Blog besser sein… (Foto: Andreas Labes)

Manche „Perlen“ entdeckt man erst spät. Karl Valentin ist so eine Perle, der heute exakt 70 Jahre tot ist – was aber reale Auswirkungen auf uns haben kann.

Mein Papa ist Karl-Valentin-Fan. Aber ich konnte diesem bayerischen Humoristen – heute würde man ihn wohl „Comedian nennen“ – nicht so viel abgewinnen. Lag es an den schwarz-weiß Aufnahmen, dass dieser für mich immer so unglaublich alt wirkte und daher auch seine Witze? Oder daran, dass man seinen oft hintergründigen Humor erst im Erwachsenenalter versteht und zu schätzen weiß.

Ein Beispiel (aus Vorsicht ohne Original-Zitat.* Na, erkennt ihr es?): Nicht gesund, also krank zu sein ist doch etwas Schlechtes! Warum soll es also gesund sein?* So etwas versteht doch kein Kind!

Ich jedenfalls habe neuerdings Karl Valentins Aphorismen für mich entdeckt. In vielen Lebenssituationen erscheinen sie mir passend. Beim Googeln „neuer“ alter oder besser: anderer Zitate stieß ich auf die Meldung, dass die Erben Karl Valentins, Betreiber von Webseiten abmahnen lassen, wenn sie darauf ihren berühmten Vorfahren bemühen. Das ist so, weil das Urheberrecht bekanntlich 70 Jahre beim Urheber bzw. dessen Erben liegt (geregelt in § 64 Urheberrechtsgesetz = UrhG).

Urheberrecht endet nicht direkt am Todestag

Im Jahr 2016 haben wir dies an einem besonders prominenten Beispiel erlebt: Die Rechte an Hitlers „Mein Kampf“ erloschen. Sie waren nach Hitlers Selbstmord am 30. April 1945 zunächst an die Besatzungsmächte und dann an den Freistaat Bayern übergegangen. Doch warum begann die Diskussion um einen Neudruck des Buches nicht im April 2015, sondern erst im Januar 2016? Nach § 69 UrhG endet das Urheberrecht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Verfasser gestorben ist.

Das heißt, bei Karl Valentin ist noch immer Vorsicht geboten: Nicht an seinem 70. Todestag können seine Texte und Zitate ohne Einschränkung genutzt werden, sondern erst ab 1. Januar 2019. Sehe ich das als Nicht-Juristin richtig?

In diesem Artikel scheint § 64 auch ohne § 69 UrhG interpretiert zu werden. Deswegen habe ich das Zitat oben* nicht genannt (denn sogar Privatpersonen sollen von den Abmahn-Anwälten angeschrieben werden. Und über die Einordnung meines Blogs würde ich ungern wegen Schadensersatz diskutieren…).

Über die Beweggründe der inzwischen verstorbenen Valentin-Enkelin, Anneliese Kühn, lässt sich freilich streiten. Vielleicht wäre Karl Valentin auch ein knackiger Spruch dazu eingefallen… Aber das Beispiel lehrt uns: In diesem Internet gehen wir insgesamt viel zu lasch mit dem Urheberrecht um. Also beim nächsten Zitat auf dem Blog lieber nochmal nachschauen, ob der Autor wirklich schon mindestens 70 Jahre tot ist…. Valentins (Bühnen)Partnerin, Liesl Karlstadt, starb bspw. erst 1960. Die gemeinsamen Werke werden also erst zum 1. Januar 2031 gemeinfrei.

Irgendwie komisch finde ich auch Karl Valentins Ende, wenn denn ein Tod überhaupt komisch sein kann. Man hat ihn versehentlich über Nacht in einem Theater eingeschlossen, dort hat er sich verkühlt und starb an den Folgen einer Lungenentzündung am 9. Februar 1948 – übrigens einem Rosenmontag.

Die Münchner wissen, dass der Karl-Valentin-Brunnen am Viktualienmarkt ein beliebter Treffpunkt für ein Bier oder auch zwei ist. Und das Valentin Karlstadt Musäum (mit ä!) am Isartor seinen Eintritt wert ist. Dort werden so seltene Exponate wie Beamtenschweiß ausgestellt. Die Besichtigung „auch bei Regenschein, Tag und Nacht, nur von außen“ ist jedoch kostenlos 😉